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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen
Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde
diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.
Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muß er
unser Angebot ablehnen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Vertrag oder in der
Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelleistungen der Fa.
Diekhoff & Plehn Inh. Sandra Walter e.K., Computer- und
Netzwerktechnik, im folgenden Diekhoff & Plehn genannt.
§ 2 Vertragsannahme
2.1 Eine Bestellung gilt erst bei Annahme des Auftrages durch die Fa.
Diekhoff & Plehn als Vertrag. Bis dahin gilt das Angebot in allen
Bestandteilen als unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich
bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen sind -
Vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung - unwirksam. Ein
Zwischenverkauf bleibt in jedem Falle vorbehalten. Wird die Annahme des
Vertrages nicht innerhalb von 4 Wochen erklärt, kommt der Vertrag
nicht zustande.
2.2 Bei Auftragserteilung von Individual-Hard- und
Softwareaufträgen ist der Fa. Diekhoff & Plehn vor Aufnahme
der Arbeiten ein Pflichtenheft zu übergeben oder unter Mitwir-kung
der Fa. Diekhoff & Plehn zu erstellen. Im Pflichtenheft ist die
Leistung beschrieben, auf die im Vertrag Bezug genommen wird. Sollten
sich nach Erstellung des Pflichtenheftes Änderungen ergeben,
können sich Gesamtpreise und Termine ändern.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
3.1 Berechnungsgrundlage ist das schriftliche Angebot bzw. die jeweils
gültige Preisliste am Tage des Vertragsabschlusses. Sollte sich
durch Lieferverzögerungen der Lieferwerke zum Zeitpunkt der
Vetragsannahme oder Überschreitungen der Abnahmefristen des Kunden
nachträglich noch Preisveränderungen ergeben, ist die Fa.
Diekhoff & Plehn berechtigt, den jeweils letzten gültigen
Preis in Rechnung zu stellen.
3.2 Alle genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese
wird zu den am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden
Sätze und Bedingungen zusätzlich berechnet.
3.3 Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse ohne
Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen
innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.4 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber als
Zahlungsversprechen. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung
trägt der Kunde.
3.5 Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne
besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5
Prozent über dem Basiszinssatz zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
3.6 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
,insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen
einstellt, oder wenn andere Umstände bekanntwerden, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist die Fa. Diekhoff &
Plehn berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In
solchen Fällen wird die Fa. Diekhoff & Plehn außerdem
Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung verlangen.
3.7 Bei Software-, Beratungs-, Organisations- oder ähnlichen
Dienstleistungen ist die Fa. Diekhoff & Plehn berechtigt,
entsprechend dem Stand der Leistungen abzurechnen.
3.8 Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung der Zahlung
wegen etwaiger Gegenansprüche ist in jedem Falle ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung, Versand, Installation
4.1 Die von der Fa. Diekhoff & Plehn genannten Lieferzeiten beruhen
auf der Lieferlage ihrer Lieferwerke. Die Lieferzeit ist nur
annähernd zu betrachten. Die Fa. Diekhoff & Plehn ist aber in
jedem Fall um rechtzeitige Lieferung bemüht.
4.2 Der Versand erfolgt ab Lager Leopoldshöhe oder ab einer von
der Fa. Diekhoff & Plehn bestimmten Stelle auf Rechnung und Gefahr
des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die
Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir
uns vor.
§ 5 Recht auf Rücktritt
Werden der Fa. Diekhoff & Plehn nach Abschluß des Vertrages
über den Kunden Tatsachen bekannt, die an der
Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft zweifeln lassen, so ist die
Fa. Diekhoff & Plehn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen.
§ 6 Entgegennahme
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche
Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Sinnvolle
Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Haftung / Gewährleistung
7.1 Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Diekhoff & Plehn
jeglicher Art, einschließlich mittelbarer Schäden, sind
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung der
Lieferzeit, bei fest vereinbarten Lieferzeiten und bei Nichtlieferung
sowie bei Schäden im Rahmen von Montage-/Wartungsarbeiten auch bei
leicht fahrlässigem Handeln.
7.2 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für ein geliefertes
fabrikneues Produkt beträgt 24 Monate, beginnt mit dem
Auslieferdatum von unserem Lager und ist auf die Bundesrepublik
Deutschland beschränkt. Die Gewährleistungsfrist für ein
geliefertes gebrauchtes Produkt beträgt 12 Monate gegenüber
Verbrauchern (soweit lt. BGB zulässig), erlischt gegenüber
Unternehmern, beginnt mit dem Auslieferdatum von unserem Lager und ist
auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Um einen
Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es
grundsätzlich erforderlich dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung
mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie der Rechnung, mit
der das Teil geliefert wurde, beizufügen. Ein Vorabtausch ist
nicht möglich. Die Retoure muß frei angeliefert werden.
Unsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche
Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm
schriftlich anzeigt. Durch Gewährleistung treten keine neuen
Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die
Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware
seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der
Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der
Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung
des Liefergegenstandes, Fremdeingriff, mangelhafte Wartung Dritter,
daß Öffnen von Geräten sowie auf ungewöhnliche
Einflüsse, z. B. außergewöhnliche
Umgebungseinflüsse, zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts-
und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine
Gewährleistungsrechte aus. Innerhalb der Gewährleistungsfrist
wird von der Fa. Diekhoff & Plehn oder durch eine autorisierte
Fachwerkstatt für alle Maschinenteile, die infolge von Material-
und Fabrikationsfehlern schadhaft werden, kostenlos Ersatz geleistet
oder die Maschinen in der Werkstatt der Fa. Diekhoff & Plehn
instand gesetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. Diekhoff
& Plehn über.
7.3 Die Fa. Diekhoff & Plehn hat grundsätzlich dreimaliges
Nachbesserungsrecht bei der jeweils gelieferten Ware. Erst nach
vergeblicher dritter Nachbesserung hat der Kunde Recht auf Wandlung
oder Minderung.
7.4 Zubehör (externe Datenträger, Wechselplatten,
Farbbänder, Toner, etc.) sowie Verschleißteile (insbesondere
Druckköpfe, Akkus, Pufferbatterien, etc.) sind von der
Gewährleistung ausgenommen.
7.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe
an der Maschine von Dritten vorgenommen werden oder wenn die
Maschinennummer von den Geräten entfernt, geändert oder
unleserlich ist.
7.6 Lohnkosten und Wegzeiten gehen nicht zu Lasten der Fa. Diekhoff
& Plehn.
7.7 Die Fa. Diekhoff & Plehn übernimmt weiterhin keine
Gewährleistung für Standardsoftware (Handelsware). Diese
hingegen leistet der Software-Lizenzgeber direkt an den Kunden nach
Maßgabe seiner Gewährleistungsbedingungen.
Programmanpassungen oder speziell für den Auftraggeber entwickelte
Programme müssen getestet und von Auftraggeber abgenommen werden.
Schriftlich nachgewiesene Fehler werden innerhalb von 6 Monaten nach
Übergabe beseitigt (kostenlose Nachbesserung). Weitere
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung gem. § 538 BGB, bestehen nicht.
7.8 Diekhoff & Plehn tritt Ihre Gewährleistungsansprüche,
die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden von
Diekhoff & Plehn ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche,
die von den Kunden gegen die Diekhoff & Plehn geltend gemacht
werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der
Lieferanten von Diekhoff & Plehn abhängig. Diekhoff &
Plehn ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme
der Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.
§ 8 Verpflichtungen des Kunden
8.1 Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangt die Fa. Diekhoff & Plehn
je nach Gegebenheiten, daß
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur und anschließender Rücksendung an die Fa. Diekhoff
& Plehn gesandt wird.
b) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, dem
technischen Außendienst der Fa. Diekhoff & Plehn freien
Zugang zu dem Aufbewahrungsraum der Maschine zur Reparatur gewährt
und alle erforderlichen technischen Einrichtungen, einschließlich
Telefon- und Übertragungsleitungen zu Verfügung stellt.
8.2 Bevor der Kunde dem technischen Außendienst der Fa. Diekhoff
& Plehn eine Maschine zur Wartung übergibt, hat er auf eigene
Rechnung dafür Sorge zu tragen, daß alle Programme, Daten
und Datenträger sowie nicht von der Fa. Diekhoff & Plehn
gelieferte Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten gesichert
bzw. entfernt sind. Für zurückgesendete Datenträger und
Massenspeicher übernimmt die Firma Diekhoff & Plehn keinerlei
Haftung für darauf enthaltene Software / Daten.
8.3 Bevor der Kunde die Gewährleistung in Anspruch nimmt,
muß er zur Fehlererkennung die zur Maschine gehörigen
Diagnoseprogramme ausführen und das Ergebnis dem technischen
Außendienst mitteilen.
8.4 Unnsere Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche
Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach dem Eintreffen bei ihm
schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Lieferung erfolgt bis zu restlosen Bezahlung sämtlicher,
auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden
Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung,
unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zugunsten der Fa. Diekhoff
& Plehn gem. § 455 BGB.
9.2 Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig,
eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die
Eigentumsrechte der Fa. Diekhoff & Plehn ist untersagt. Sollten
dennoch durch Dritte Einwirkungen in die Eigentumsrechte der Fa.
Diekhoff & Plehn oder Pfändung vorgenommen werden, hat der
Kunde unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der
Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche, durch
Intervention entstehende, gerichtliche oder außergerichtliche
Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Solange die Fa. Diekhoff & Plehn Eigentumsrechte an dem
Kaufgegenstand hat, ist Sie oder ein Bevollmächtigter jederzeit
berechtigt, sich von dem Vorhandensein und Zustand des Gegenstandes zu
überzeugen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Kunde bereit,
freien Zugang zum Aufenthaltsraum des Gerätes zu gewähren.
9.4 Der Kunde haftet für fahrlässige, vorsätzliche,
unverschuldete oder verschuldete Schäden oder Untergang des
Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltsware entstandenen Schäden
oder deren Verlust sind dem Eigentümer, der Fa. Diekhoff &
Plehn, unverzüglich anzuzeigen.
§ 10 Datenschutz und Schlußbestimmungen
10.1 Diese Bedingungen gelten für die Dauer der
Geschäftsbeziehung. Frühere Geschäftsbeziehungen treten
außer Kraft.
10.2 Die Fa. Diekhoff & Plehn verpflichtet sich, sämtliche
Daten und Unterlagen, die von ihr über den Kunden aufbewahrt
werden, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht
zugänglich zu machen.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen,
die von ihm über die Fa. Diekhoff & Plehn aufbewahrt werden,
vertraulich zu behandeln, bzw. insbesondere bei Preisvereinbarungen u.
ä. Verschwiegenheit zu bewahren und unbefugten Dritten nicht
zugänglich zu machen.
10.4 Die Fa. Diekhoff & Plehn ist im Rahmen des Datenschutzgesetzes
berechtigt, Daten über den Auftraggeber für eigene Zwecke
nach § 33 BDSG zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde
erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Fa.
Diekhoff & Plehn per Telefax, E-Mail etc. ohne vorherige
Aufforderung übermittelt zu bekommen.
10.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlung und
Lieferung für beide Vertragspartner ist Leopoldshöhe. Sollten
unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene
Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Detmold als
Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
10.6 Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle
bisherigen Bestimmungen ihr Gültigkeit.
10.7 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte
verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine
angepaßte Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.8 Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Leopoldshöhe im März 2011
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